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Informanten: Denn sie wissen, was sie tun!

Unternehmenskultur: Muss Fehlverhalten gemeldet werden?

„Jahrzehnte der Diktatur und ihrer Bespitzelungssysteme haben es nicht vermocht, die Menschen glauben zu machen, es sei normal, den Arbeitskollegen, Nachbarn oder sogar Freund zu verraten. … Eine konspirative Tätigkeit für das MfS (Ministerium für Staatssicherheit) galt in der Bevölkerung als anrüchig. Niemand – auch nicht der geworbene Überzeugungstäter – wollte, dass seine Stasi-Mitarbeit bekannt wurde.” (*)

Es herrscht gemeinhin Unsicherheit darüber, ab wann Meldungen an höhere Stellen beginnen, anrüchig zu werden. Bei Straftaten mag es angehen, die Frage „Soll ich? Soll ich nicht?” mit einem einfachen „Ja, ich soll” zu beantworten. Der Schutz der Gesellschaft steht über jedem Zweifel, hier darf nicht gezögert werden.

Petzen zur Vorbeugung
Wie steht es aber mit Verhaltensweisen, die zunächst einmal niemandem schaden, vielleicht aber später? Ist z.B. ein Hinweis an die Unternehmensleitung gerechtfertigt, wenn ein Mitarbeiter der Abteilung Kommunikation sich negativ über die Firma äußert und diese am liebsten verlassen will? Möglicherweise könnte er dann ja kein angemessener Vertreter mehr nach außen sein.

Zum Hintergrund, was Denunzierung eigentlich ist: sie geht an in der Regel an eine übergeordnete Stelle, von der Sanktionen gegen den Betroffenen erwartet wird. Diese Stelle kann aber auch missbraucht werden, um Kontrolle auszuüben. Unter dem Mäntelchen „zum Besten der Firma” beispielsweise verbergen sich nicht selten Motive wie Neid, Rache oder Machthunger.

Risiko einschätzen
Macht ein Mitarbeiter ein einziges Mal eine unangebrachte Äußerung, ist die Antwort auf die Frage „Soll ich…” wieder einfach. Nein, man soll nicht. Wird sie nämlich verraten, hat der Verfasser unangenehme Folgen zu erwarten. Die Fairness gebietet es aber, zunächst einen Blick auf die Situation zu werfen, und in unserem Beispiel wäre zu hinterfragen: Gibt es einen Hinweis darauf, dass er der Firma schaden könnte? Gab es das in der Vergangenheit bereits? Wie professionell geht der frustrierte Mitarbeiter mit der Situation um? Wie überall gilt auch hier: Reden hilft! Ein Gespräch sollte Klarheit schaffen, ob er tatsächlich ein Risiko darstellt, oder ob er nur einen schlechten Tag hatte.

Ein kluger Vorgesetzter oder Kollege wird der Sache aber rechtzeitig auf den Grund gehen, wenn eine Verstimmung gegen die Firma andauert und nach außen erkennbar werden könnte. Dann sollte ein Mitarbeiter auf die Konsequenzen aufmerksam gemacht werden, die sein Verhalten für die Firma haben kann, aber auch für ihn selbst. Wenn die Geschäftsführung Wind davon bekommt, wird sie handeln. Wichtig ist es, die Motive der Abneigung zu erfahren und den Mitarbeiter zu unterstützen bei Schwierigkeiten. Ein solches Gespräch kann im Idealfall bewirken, dass seine Sichtweise sich ändert.

Auf die Lösung kommt es an
Natürlich gibt es Beschäftigte, die im Geist gekündigt haben und trotzdem professionell weiterarbeiten bis zum letzten Arbeitstag vor einer Umorientierung. Wenn aber ein unwilliger Kollege tatsächlich als Gefährdung erkannt wird und ein Gespräch nichts ändert, macht die Einbeziehung der Geschäftsleitung Sinn. Hier kann auch der Grund für die Frustration erörtert und vielleicht sogar eine Lösung gefunden werden. Eine interne Versetzung zum Beispiel ist ein Weg, um eine gute Arbeitskraft zu behalten und womöglich gleichzeitig den Grund für die Demotivation auszuschalten. Es könnte auch Impulse geben für Verbesserungen im Unternehmen, insbesondere wenn noch mehr Mitarbeiter unzufrieden sind.

Es ist auf jeden Fall abzuraten von einer Meldung an Vorgesetzte, ohne die Ursachen beleuchtet zu haben und ohne vorherige Aussprache. Es entstünde sonst der Verdacht, aus dem Wunsch nach Aufmerksamkeit oder Wichtigmacherei heraus zu handeln, oder in einer fragwürdigen Unternehmenskultur gar als Informant unterwegs zu sein. Lassen Sie sich dazu nicht hinreißen!

„Auch in den späteren Jahren der DDR noch sagten Unzählige nein, wenn sie als Spitzel für den Staatssicherheitsdienst angeworben werden sollten. Der menschliche Anstand und die Zivilcourage haben überlebt.” (*)

(*)Joachim Gauck, Bundesbeauftragter für Stasi-Unterlagen von 1990 bis 2000, 11.09.2000, Essay zum Thema „10 Jahre deutsche Einheit”.

http://www.bstu.bund.de/cln_028/nn_712830/DE/MfS-DDR-Geschichte/Einzelthemen/Zivilcourage/zivilcourage__node.html__nnn=true

März 29, 2009 at 09:13 Hinterlasse einen Kommentar


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